TAXIFAHRTEN IM PFLICHTFAHRGEBIET:
Auf Grund der in Deutschland geltenden Tarifpflicht für Taxen, haben wir als
Unternehmen wenig Spielraum bei unserer Preisgestaltung.
Aktuell richten sich unsere Preise für Taxifahrten im Pflichtfahrgebiet an die Verordnung
über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für
die von der Stadt Frankfurt (Oder) als Genehmigungsbehörde zugelassenen
Taxen (Taxitarif ) einzusehen hier.
TAXIFAHRTEN AUSSERHALB DES PFLICHTFAHRGEBIET
Fahrten die über die Grenzen des Pflichtfahrgebietes hinausgehen, wie
beispielsweise nach Müllrose (LOS), Lebus (MOL) oder Marktfahrten ins
benachbarte Slubice, fallen nicht unter die geltende Tarifpflicht und können
dementsprechend mit dem Fahrer vor Ort besprochen werden, wobei hierbei
festzuhalten ist, dass in diese keine Beförderungspflicht besteht.
SONSTIGE FAHRTEN:
Preisauskünfte für den Bereich Flughafentransfer, individuelle Arrangements oder sonstige Fahrten können Sie gerne telefonisch erfragen, um ein verbindliches Angebot zu erhalten.
Sie wissen, dass Sie in einigen Tagen unsere Dienste in Anspruch nehmen möchten? Reduzieren Sie Ihre Zeitnot, indem
Sie ein Taxi vorbestellen. Unser Personal in der Zentrale notiert sich den Termin, wir holen Sie pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt ab und bringen Sie sicher, schnell und günstig ans Ziel.
Verlassen Sie sich darauf!